Unternehmen

AGB

1. Angebot und Abschluss

Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden "Allgemeinen Verkaufs-und Lieferungsbedingungen" in der jeweils letzten Fassung, geltend hinzukommend die Hinweise auf den Auftragsbestätigungen. Die Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend und gelten ausschließlich für den genannten Umfang. Vertragsabschlüsse kommen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Das gleiche gilt für sonstige, auch später getroffene Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sowie Vereinbarungen mit unserem Außendienst müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Falls der Käufer Zeichnungen oder Qualitätsmuster liefert, haftet er dem Verkäufer dafür, dass durch deren Benutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Verkäufer haftet nicht für vom Käufer gelieferte Zeichnungen oder Muster. Muster des Verkäufers gelten nur als Anhalt. Bei Auftragserteilung oder Annahme von Lieferungen erkennt der Auftraggeber unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht nur für dieses Geschäft, sondern auch für alle Folgegeschäfte an. Der Verkäufer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn für eine Erfüllung unüberwindbare Schwierigkeiten vorliegen oder der Auftragswert in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht. Zudem hat der Verkäufer das Recht zurückzutreten, wenn die Kreditwürdigkeit des Auftragsgebers zweifelhaft erscheint. Bei Neuabschlüssen behält sich der Verkäufer die Lieferung per Vorauskasse vor. Bei Auftragswerten ab 100.000€ kann der Verkäufer Anzahlungen in Höhe von mindestens 15% des Auftragswertes verlangen. Die geleistete Anzahlung wird in voller Höhe in der Abschlussrechnung gleichlautend in Abzug gebracht.


2. DIENSTLEISTUNGEN

Dienstleistungen werden individuell auf Ihr Unternehmen zu geschnitten. Dienstleistungskosten werden in Angebotsform mitgeteilt. Die Angebotsannahme durch den Käufer ersetzt eine gesonderte Auftragsbestätigung. Dienstleistungsrechnungen sind sofort netto Kasse zu bezahlen.


3. PREISSTELLUNG

Die Preise enthalten, soweit nicht anderweitig ausdrücklich bestätigt, keine Mehrwertsteuer. Diese Steuer wird gegebenenfalls in der bei der Erfüllung der Leistungen jeweils gültigen gesetzlichen Höhe berechnet. Der Käufer trägt die Zölle sowie außerhalb Deutschlands anfallende Steuern und Abgaben. Die Preise in anderer Währung als der Deutschlands, basieren auf dem am Datum des letzten Angebotes des Verkäufers an der Frankfurter Devisenbörse amtlich notierten Mittelkurs des EURO zu der betreffenden Fremdwährung. Sollte sich dieser Kurs in der Zeit vom Datum des Angebotes bis zum Eingang der Zahlung beim Verkäufer ändern, ändert sich der Preis entsprechend. Liegt ein Angebot des Verkäufers nicht vor, ist für den Kurs das Datum der Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend. Die vereinbarten Preise beruhen auf den derzeitigen Roh-und Betriebsstoffkosten, den deutschen tariflichen Löhnen und Frachten, Wechselkursen und Zöllen, und verstehen sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ausschließlich exkludierter Verladung und Verpackung. Ändern sich diese Kosten, so bleibt eine Neufestsetzung der Preise im Rahmen der eingetretenen Kostensteigerungen durch den Verkäufer vorbehalten, wobei die Grundsätze billigen Ermessens gewahrt sein müssen. Die durch nachträgliche, nicht durch den Verkäufer zu vertretenden Änderungen des Auftrages entstehenden Mehrkosten, trägt der Käufer.


4. UMFANG DER LIEFERUNG

Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages. Kommt der Käufer seinen Vertragsverpflichtungen nicht nach, ist der Verkäufer nicht an die Einhaltung der vereinbarten Fristen gebunden. Bei Abschlüssen für die Lieferung einer noch unbestimmten Menge innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, bleibt für jeden Abruf, eine Vereinbarung über Menge und Lieferzeit vorbehalten. Teillieferungen können vorgenommen und einzeln berechnet werden. Jede Teillieferung ist als gesondertes Geschäft zu betrachten. Die Lieferzeit ist gewahrt, wenn die Ware bis zum Ablauf der Frist das Lieferwerk verlassen hat, bzw. durch den Verkäufer nicht verschuldeter Verhinderung des Versandes, im Lieferwerk lieferbereit steht. Der Verkäufer kann die Lieferung aufschieben bzw. ganz oder teilweise aufheben, wenn die Durchführung des Betriebes oder des Versandes durch Gründe behindert oder unmöglich gemacht wird, welche der Verkäufer auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann; z.B. durch Streik, Aussperrung, Versandbehinderung im eigenen Betrieb oder Versandverhinderung des Lieferanten des Verkäufers, Bruch, Roh-, Hilfs- Betriebsstoffmangel oder andere Eingriffe höherer Gewalt jeder Art. Kommt der Verkäufer mit der Lieferung infolge seines persönlichen Verschuldens in Verzug, kann der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist.. Sofern der Verkäufer diese Nachfrist nicht einhält, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Artikel die einen Zuschnitt, Bestickung, Bedruckung oder der Gleichen benötigen, und deren Be-/Verarbeitung begonnen hat, sind von einer Stornierung ausgeschlossen. Der Käufer kann aus der Lieferverzögerung oder Auftragsrücknahme keine Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.


5. RÜCKSENDUNGEN

Rücksendungen neuwertiger, unveredelter Ware ist innerhalb von 10 Tagen möglich. Die Ware und deren Originalverpackung darf keinerlei Beschädigungen, Flecken oder Tragespuren aufweisen. Werkseitig einzelverpackte Hemden und Blusen können nach dem Auspacken nicht zurückgenommen werden. Kundenseitig veredelte und speziell angefertigte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen, es sei denn, die Ware weist einen versteckten Mangel auf, welcher vor der Veredelung/Anfertigung nicht feststellbar war. Bei Rücksendung muss ein ausgefüllter Warenbegleitschein beigefügt sein. Rücksendungen ohne diesen Warenbegleitschein können nicht bearbeitet werden. Warenbegleitscheine können unter www.winwear.com ausgedruckt werden. Bei gemeinsamer Rücksendung von Ware aus mehreren Lieferungen ist die Ware innerhalb der Sendung so zu unterteilen, dass eine klare Zuordnung zur jeweiligen ursprünglichen Lieferung möglich ist. Rücksendungen haben frei zu erfolgen. Liegt kein Lieferfehler vor, erhalten Sie nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenverkaufswert abzüglich 5% Handlings-kosten, mindestens jedoch abzüglich 8,00 EUR je ursprünglicher Lieferung. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben. Sofern wir in abgesprochenen Ausnahmefällen ausgepackte Waren zurücknehmen, betragen die Handlingskosten für diese Artikel 20% vom Warenverkaufswert. Die Ausnahmen haben ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers keinen Bestand.


6. ÜBERNAHME

Werden Waren vor dem Versand durch den Käufer geprüft, so gelten sie als nach den vereinbarten Bedingungen geliefert. Werden zur Ablieferung fertige Waren aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, zu seiner Verfügung gelagert, so kann die Rechnung sofort erteilt und Zahlung verlangt werden. Die Waren lagern als dann auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Hierdurch wird das Recht des Verkäufers, die Übernahme zu verlangen, nicht berührt.


7. VERSAND

Der Versand erfolgt, -auch bei frachtfreier Lieferung, -auf Gefahr des Käufers. Transport- und sonstige Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und gehen zu Lasten des Käufers. Falls sich der Versand nicht zu den vereinbarten Bedingungen durchführen lässt, erfolgt er zu den nach Wahl des Verkäufers bestmöglichen Bedingungen. Kosten für verwendete Hilfsabdeckung oder Verpackung gehen zu Lasten des Käufers.


8. PREISE, BERECHNUNG UND ZAHLUNG

Es gelten die in der Preisliste oder im Angebot angegebenen Preise zuzüglich der geltenden MWST. Die Frachtkosten werden gesondert berechnet. Bei Nachnahmesendungen werden die anfallenden Versand- und eventuelle Handlingskosten in Rechnung gestellt. Bei Lieferungen ins Ausland liefern wir ab Werk. Alle anfallenden Verzollungs- und Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt. Rechnungen sind zahlbar, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen netto Kasse. Bei Überschreitung der vereinbarten Fälligkeitstermine werden für Handelsgeschäfte, Verzugszinsen in Höhe von 8,12 % über dem Diskontsatz sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40€ berechnet. Bei Zahlungseinstellung des Käufers haben wir die im § 46 der Deutschen Konkursordnung aufgeführten Rechte auf Aussortierung der Waren. Außerdem werden alle offenen Zahlungen sofort fällig. Alle Kosten bei unbaren Zahlungen gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Unbare Zahlungen werden unter Vorbehalt angenommen Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen. Im Fall der Annahme gehen die Spesen zu Lasten des Käufers. Die Zahlung gilt erst als erfüllt, wenn bei Wechseln die Einlösung erfolgt ist bzw. die Bank des Käufers den Scheck auch effektiv bezahlt hat /eine Wertstellung erkennbar ist. Eine Aufrechnung des Käufers ist nur zulässig mit einer rechtskräftig festgestellten oder vom Verkäufer unbestrittenen Gegenforderung des Käufers. Nur vom Verkäufer schriftlich anerkannte Gegenansprüche, -auch aus Mängelrügen,- berechtigen den Käufer zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Für den Fall, dass berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, kann der Verkäufer die weitere Belieferung von Sicherheiten abhängig machen.


9. EIGENTUMSVORBEHALT

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis seine sämtlichen aus dem Liefervertrag, oder aus früheren Verträgen zwischen den Parteien resultierenden Forderungen, reguliert sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Solange der Käufer nicht im Zahlungsverzug ist, ist er berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu verarbeiten und weiter zu veräußern. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Sachen. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht dem Verkäufer gehörenden Sachen erwirbt dieser Miteigentum. Entstehende Forderungen durch Weiterveräußerung, tritt der Käufer bereits jetzt dem Verkäufer ab, und zwar gleich ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung des Verkäufers in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, dem Drittschuldner von der Abtretung Kenntnis zu geben und die abgetretene Forderung geltend zu machen. Für den Fall der Gefährdung seiner Kaufpreisansprüche ist dem Verkäufer das sofortige Rücknahmerecht der Vorbehaltsware gestattet. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, Teile der Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben, wenn der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten seiner Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Käufer.


10. GEWÄHRLEISTUNG

Der Käufer hat unverzüglich nach Eingang der Lieferung die Sendung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Ware zu untersuchen und bei Mangel unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Besteller die Rüge, so gilt die Lieferung als genehmigt. Merkmale der Waren, die vom Käufer oder einem von ihm beauftragten Dritten vor dem Versand geprüft und nicht beanstandet werden, können später nicht mehr gerügt werden. Nach Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Einsatz der Waren können Mängel, die sofort nach Erhalt der Ware feststellbar sind, nicht mehr gerügt werden. Ansprüche aus etwaigen Mängeln in der Lieferung können sich nur auf die einzelnen mangelhaften Teile beziehen. In dieser Hinsicht gelten die Lieferungen als teilbare Leistungen. Bei nachweislich vom Verkäufer zu vertretenden Mängeln, wird nach Wahl des Verkäufers entweder in angemessener Zeit unberechnet fehlerfreie Ware ab Werk geliefert, oder nach frachtfreier Rücklieferung unberechnet, die Beseitigung der Mängel im Rahmen der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen durchgeführt; wobei die Grundsätze billigen Ermessens gewahrt sein müssen. Ist eine vom Verkäufer gelieferte oder bearbeitete Ware mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, so wird dieser den vertragsgemäßen Zustand herstellen. Hierfür steht ihm eine angemessenen Nachfrist zur Verfügung. Der Verkäufer ist berechtigt anstelle der Nachbesserung den Minderwert zu ersetzen oder neue Ware zu liefern. Ist dies nicht möglich, kann der Besteller nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers entfällt, wenn der Käufer seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Mängelanzeige-und Zahlungsverpflichtungen, nicht nachgekommen ist. Wird in Ausübung der Gewährleistungspflicht eine Nachbesserung ausgeführt, so wird die Gewährleistungsdauer hinsichtlich des betroffenen Teiles für die Dauer der Nachbesserungsarbeiten gehemmt. Im Übrigen gelten auch für diese Nachbesserungen die vorstehenden Bedingungen. Handelsübliche oder geringe, technische nicht vermeidbare Abweichung der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts der Ausrüstung oder des Dessins können nicht beanstandet werden. Wir sind nicht haftbar für Einbußen, Beschädigung, Kosten oder Folgeschäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Waren entstehen. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware nach schriftlich zu vereinbarender Frist. Bei Streitigkeiten hinsichtlich der Gewährleistung bestimmter Eigenschaften der Ware entscheidet ausschließlich ein vom Verkäufer zu benennender neutraler Gutachter. Ggfs. zu nehmende Stichproben sind möglichst gemeinsam zu entnehmen. Die Kosten der Untersuchung bzw. Begutachtung trägt der unterliegende Teil.


11. UMFANG DER HAFTUNG

Alle anderen, über die in diesen Verkaufsbedingungen vereinbarten Ansprüche hinausgehenden Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, gleich ob aus Gewährleistung oder einem anderen Rechtsgrund -auch aus außervertraglicher Haftung- -sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers bzw. seiner leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen sowie bei Nichteinhaltung zugesicherter Eigenschaften, soweit der Käufer durch die Zusicherung gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte. Die hiernach bestehende Haftung beschränkt sich auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens. Alle Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer verjähren spätestens in 12 Wochen nach Eingang der Waren beim Käufer, soweit nicht vertraglich kürzere Verjährungsfristen vorgesehen sind.


12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen ist für beide Parteien das zuständige Gericht des Verkäufers. Bei Auslandsgeschäften gilt für das ganze Vertragsverhältnis das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Verkäufer ist berechtigt, gegen den Käufer auch bei dem für den Geschäftssitz des Käufers zuständigen Gerichtsstand Klage zu erheben. Bei Auslandsaufträgen wird die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ausdrücklich ausgeschlossen. Der deutsche Text der vorliegenden Geschäftsbedingungen ist rechtsverbindlich. Ergänzend zu diesen Verkaufsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO) haben Vorrang vor anderen deutschen Rechtsnormen. Für die Auslegung dieser Verkaufsbedingungen ist der deutsche Text maßgebend. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Käufers werden erst durch die gezielte schriftliche Bestätigung des Verkäufers wirksam. Die bloße Auftragsannahme durch den Verkäufer kann in keinem Fall eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Käufers bedeuten. Spätestens, wenn die Waren in den Besitz des Käufers übergehen oder der Käufer von den Leistungen des Verkäufers Gebrauch macht, gelten diese Verkaufsbedingungen durch den Käufer als angenommen und zwar auch ohne dessen ausdrückliche Bestätigung. Gemäß § 23,24,26 u. 43 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir daraufhin, dass wir im Rahmen der Zweckbestimmung der Auftragsabwicklung Einzeldaten über die Auftraggeber gespeichert halten, die wir nicht an Dritte weitergeben, soweit dies nicht vom BDSG oder anderen Rechtsvorschriften erlaubt bzw. vorgeschrieben ist.


13. SCHUTZMARKEN UND SONSTIGES

Ein Großteil unserer Artikel sind Eigenentwicklungen und unser geistiges Eigentum, Nachahmungen sind rechtswidrig. Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Alle vorigen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind hierdurch aufgehoben. Preisänderungen während der Vertragslaufzeit behalten wir uns vor. Bei Artikelnummern und Preisen können Satzfehler nicht ausgeschlossen werden. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig werden, so wird dadurch der Gesamtbestand dieser Bedingungen nicht berührt.

IP Textilien GmbH , Brilon den , 30.12.2019


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